Hallesche Verkehrs AG
Öffentlicher Personennahverkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen, Mietwagenverkehr mit Omnibussen, Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, Errichtung und und Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs (Parkhäuser etc.). Das Unternehmen ist berechtigt, den Erwerb und den Betrieb der dazu erforderlichen Fahrzeuge vorzunehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich der Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen dienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen gründen.
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