HAL Data Steuerberatungsgesellschaft mbH
Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Mehr Nachrichten aus der Umgebung
Werther Borgholzhausen Steinhagen Bielefeld Spenge Dissen Harsewinkel Versmold Bad Rothenfelde Melle Enger Hilter Gütersloh Bad Laer