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Handelsvertreter für unfertige noch nicht realisierte Hausprojekte, Immobilienmakler gem. § 34c GewO, Baulandentwicklung und Baukoordination sowie alle anhängende Tätigkeiten - freie Firmierung: Koch-Immobilien
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Immobilienmakler, Immobilienentwickler, Investor
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, soweit sie für Steuerberatungsgesellschaften berufsrechtlich zulässig sind, insbesondere:
- die Führung von Büchern, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erstellung von Steuererklärungen aller Art,
- die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Beratungen,
- die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
- treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
- die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
- die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung,
- die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
- die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten,
- Tätigkeiten nach § 33 i.V. m. § 57 III StBerG, Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die Herstellung und der Vertrieb von Textilien aller Art, insbesondere unter dem Warenzeichen A-Bito, sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Immobilien und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand des Unternehmens sind die für die
Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33
i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO insbesondere:
a) die Durchführung von Pflichtprüfungen nach §§ 316 ff HGB und §§ 53 ff GenG;
b) die Durchführung freiwilliger Prüfungen in Anlehnung an die Pflichtprüfungen zu a);
c) sonstige in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers passende Prüfungen und die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Ingenieurbüro für Anlagenbau mit GAN-Funktion, vorzugsweise in den Ländern der GUS in den Branchen Lebensmittelproduktion und Sportbauten. Weitere Branchen sind möglich. Es werden industrielle Anlagen geplant/projektiert (durch UAN), geliefert, montiert (durch UAN) und in Betrieb genommen (Engieneering, Contracting, Management, Personalschulungen). Die Gesellschaft übernimmt dabei die Leitung z. B. als Generalauftragnehmer (GAN) und bindet Unterauftragnehmer (UAN) für die einzelnen Leistungskomplexe im In- und Ausland oder übernimmt Teilleistungen als Auftragnehmer (AN) oder UAN). Bei Großaufträgen können Konsortien gegründet und entsprechende Konsortionalverträge abgeschlossen werden. Mit ausgewählten AN, UAN und Zulieferern können langfristige Kooperations- oder Lieferverträge abgeschlossen werden. Handel (Export/Import) im eigenen Namen bzw. im Namen anderer Gesellschaften oder Personen vorzugsweise mit Industrieausrüstungen und Handelswaren im Rahmen der oben genannten Branchen. Der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft vertritt die eigenen Interessen bzw. die Interessen anderer Gesellschaften oder Personen durch eigene regionale Repräsentanzen bzw. läßt sich durch andere Gesellschaften oder Personen vertreten. Über die Interessenvertretung für bzw. durch andere Gesellschaften oder Personen werden entsprechende Verträge (z. B. Agenturverträge) abgeschlossen. Die Gesellschaft berät andere Geselschaften oder Personen beim Aufbau oder der Ausführung einer eigenen Geschäftstätigkeit in den Ländern der GUS. Die Gesellschaft übernimmt Aufträge anderer Gesellschaften oder Personen zur Abwicklung/Ausführung konkreter Geschäfte, Anlagenprojekte, Beratungsleistungen u.a..
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 23. März 2022