Dr. Steffen Bauer ist seit 1997 in einer Bürogemeinschaft mit freiberuflichen Psychologen unter der freien Firmierung "Institut für Rechtspsychologie Halle" zusammengeschlossen. Im Institut werden Begutachtungen auf forensisch-psychologischem Gebiet durchgeführt. Dazu gehören die merkmalsorientierte Inhaltsanalyse von Zeugenaussagen nach Hinweisen auf Glaubhaftigkeit und Untersuchungen zur Aussagetüchtigkeit, die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Jugendlichen und die Schuldfähigkeit bz
Es werden familienpsychologische Untersuchungen als Grundlage für Umgangs- und Sorgerechtsempfehlungen durchgeführt sowie Gutachten zur Erziehungsfähigkeit sorgeberechtiger Eltern erstellt. Auftraggeber sind Gerichte und Staatsanwaltschaften vorwiegend aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Im Institut werden Fortbildungen für Juristen, Psychologen, Ärzte und Sozialarbeiter realisiert.
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zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2022
(na), - Verkauf von Nail Artikeln an Privat und Gewerbe
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5,90 Euro.
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zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
Zahnarzt seit 1992 selbständig
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zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
(na), Planungs-, Bauleitungs-, Kontroll-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen. Sämtliche Dienstleistungen für Auftraggeber im Bereich Tief- und Straßenbau sowie im Zusammenhang mit der Erschließung von Grundstücken aller Art.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Rechtsanwaltskanzlei Halle (Saale) - Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltbüro.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. Februar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Handelsvertreter für unfertige noch nicht realisierte Hausprojekte, Immobilienmakler gem. § 34c GewO, Baulandentwicklung und Baukoordination sowie alle anhängende Tätigkeiten - freie Firmierung: Koch-Immobilien
TATSÄCHLICHER GEGENSTAND:
Immobilienmakler, Immobilienentwickler, Investor
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022