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Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Versicherungs-, Immobilien- und Finanzmakler,
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Friseur- und Kosmetikdienstleistungen sowie der Einzelhandel mit dafür branchentypischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann auch Zweigstellen errichten.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Handel und Vertrieb von Produkten, Bauprofilen, Halbzeugen und Beschlägen sowie Maschinen, insbesondere solche, die unter dem Begriff "Knipping System - Technik" oder "Knipping Fenster + Türen" gem. eingetragener Wort/Bildmarke markteingeführt sind oder eingeführt werden.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gemeinnütziger Verein des Anglersports. Dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. sind 90 Vereine angeschlossen Untervereine des Landesanglerverbandes und 600 Gruppen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022