Ihr Suchergebnis für Gen Z in Halle
1 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Gen Z"
Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und -zubehörartikeln sowie die Durchführung aller Kraftfahrzeugreparaturen, dies insbesondere als autorisierter Vertriebspartner eines Kfz-Herstellers, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Tätigkeit der Versicherungsvermittlung sowie alle diesem Geschäftszweck dienlichen Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Friseur- und Kosmetikdienstleistungen sowie der Einzelhandel mit dafür branchentypischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann auch Zweigstellen errichten.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Handel mit und Montage von Fenstern, Treppen und Türen aus Holz, Plaste und Metall, sowie Schaufensteranlagen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Gegenstand sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten entsprechend den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen des berufsrechtlich Zulässigen an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften ist ausgeschlossen. Sie darf auswärtige Beratungsstellen im Inland und im Ausland, insbesondere in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft errichten, soweit die berufsrechtlichen und die, sofern notwendig, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Handelsgeschäfte und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie der damit zusammenhängende Service. (Toyota Vertragshändler).
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und sich an anderen Unternehmen gleichartigen Gegenstandes beteiligen bzw. diese übernehmen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Betrieb eines Autohauses und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, der Werkstattbetrieb und die Autovermietung.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Einzelhandel mit Lebensmitteln als Reisegewerbe
Einzelhandel mit Gebrauchtwagen
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, soweit sie für Steuerberatungsgesellschaften berufsrechtlich zulässig sind, insbesondere:
- die Führung von Büchern, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erstellung von Steuererklärungen aller Art,
- die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Beratungen,
- die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
- treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
- die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
- die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung,
- die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
- die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten,
- Tätigkeiten nach § 33 i.V. m. § 57 III StBerG, Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Darlehen. Ferner bezieht sich die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich auf die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a, Satz 2, Nr. 1 KWG und die Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a, Satz 2, Nr. 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und den in § 2 Abs. 6, Satz 1, Nr. 8 genannten Unternehmen, d. h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1, Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Registrierungsnummer: D-YY9P-UV1B4-42
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022