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Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, soweit sie für Steuerberatungsgesellschaften berufsrechtlich zulässig sind, insbesondere:
- die Führung von Büchern, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Erstellung von Steuererklärungen aller Art,
- die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Beratungen,
- die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
- treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
- die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten,
- die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung,
- die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
- die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten,
- Tätigkeiten nach § 33 i.V. m. § 57 III StBerG, Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO insbesondere:
a) die Durchführung von Pflichtprüfungen nach §§ 316 ff HGB und §§ 53 ff GenG;
b) die Durchführung freiwilliger Prüfungen in Anlehnung an die Pflichtprüfungen zu a);
c) sonstige in das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers passende Prüfungen und die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, Hamburg und Bremen für Arbeitsrecht, Miet- und Immobilienrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Anlegerschutz und Gastronomie., mit Sitz in Hamburg Rotherbaum bietet in nahezu allen Rechtsgebieten eine qualifizierte persönliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Ihrer Angelegenheiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere
- Beratung und Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten;
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit;
- Hilfeleistung bei Buchführungspflichten, die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung;
- Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungs- und -vergütungsansprüchen;
- Übernahme treuhänderischer Verwaltungen sowie Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir beraten, informieren, unterstützen & begleiten Sie in all Ihren Steuerangelegenheiten!
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024